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Rechtsprechung
   OLG München, 21.09.2010 - Verg 15/10   

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https://dejure.org/2010,32417
OLG München, 21.09.2010 - Verg 15/10 (https://dejure.org/2010,32417)
OLG München, Entscheidung vom 21.09.2010 - Verg 15/10 (https://dejure.org/2010,32417)
OLG München, Entscheidung vom 21. September 2010 - Verg 15/10 (https://dejure.org/2010,32417)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Schleswig, 18.07.2006 - 1 Verg 8/06

    Kostentragung bei Antragsrücknahme

    Auszug aus OLG München, 21.09.2010 - Verg 15/10
    Die Rücknahme der sofortigen Beschwerde ähnelt wegen der Gestaltung der sofortigen Beschwerde als Rechtsmittel der Rücknahme einer Berufung, auch wenn das Verfahren vor der Vergabekammer kein erstinstanzliches Verfahren darstellt (a.A. OLG Schleswig vom 15.5.2006 - 1 Verg 8/06, welches § 269 Abs. 3 ZPO analog heranzieht).
  • OLG Naumburg, 13.02.2012 - 2 Verg 14/11

    Sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung der Vergabekammer: Rücknahme ohne

    Eine Einschränkung der Rücknahmemöglichkeit - wie sie beispielsweise § 269 Abs. 1 ZPO für die Rücknahme einer Klage vorsieht - enthält das GWB nicht (vgl. entsprechende Erwägungen zur Rücknahme des Nachprüfungsantrages BGH, Beschluss v. 24.03.2009, X ZB 29/08 "Antragsrücknahme im Beschwerdeverfahren", VergabeR 2009, 607; ausdrücklich für die Rücknahme der sofortigen Beschwerde in der mündlichen Verhandlung Thüringer OLG, Beschluss v. 22.08.2002, 6 Verg 3/02; OLG München, Beschluss v. 21.09.2010, Verg 15/10; ebenso Wiese in: Kulartz/Kus/Portz, GWB, § 120 Rn. 48; Dicks in: Ziekow/Völlink, VergabeR, § 116 GWB Rn. 4 m.w.N.; Stickler in: Reidt/Stickler/Glahs, GWB, 3. Aufl. 2011, § 116 Rn. 27).
  • VK Südbayern, 02.05.2013 - Z3-3-3194-1-08-03/13

    Wann müssen einzelne Kriterien der Ausschreibung dokumentiert werden?

    Demzufolge findet das Recht auf Akteneinsicht dort seine Grenze, wo der Geheimnisschutz anderer Bieter dagegen steht oder der Bieter "ins Blaue" Fehler oder mögliche Verstöße rügt, in der Hoffnung, mit Hilfe von Akteneinsicht zusätzliche Informationen zur Untermauerung bloßer substanzloser Mutmaßungen zu erhalten (vgl. OLG München, Beschluss vom 24.08.2010, Az. Verg 15/10).
  • VG Münster, 05.09.2014 - 1 K 2872/12

    Fahrzeugschein; Betriebsgeheimnis; Arbeitsmaschine; Abschleppwagen

    vgl. OLG München, Beschluss vom 24. August 2010 - Verg 15/10 - Summa, in: jurisPK-VergR, § 111 GWB Rn. 7; s. auch BGH, Urteil vom 10. Mai 1995 - 1 StR 764/94 -, juris, Rn. 12.
  • VK Südbayern, 21.07.2010 - Z3-3-3194-1-37-05/10

    Pauschale Behauptung ist keine ordnungsgemäße Rüge!

    nachfolgend: OLG München, 21.09.2010 - Verg 15/10 .
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - VII-Verg 15/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13504
OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - VII-Verg 15/10 (https://dejure.org/2010,13504)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.09.2010 - VII-Verg 15/10 (https://dejure.org/2010,13504)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. September 2010 - VII-Verg 15/10 (https://dejure.org/2010,13504)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Dresden, 22.02.2010 - WVerg 1/10

    Wann ist Zuziehung eines Bevollmächtigten erforderlich?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 15/10
    Es handelt sich um eine typische Entscheidung eines öffentlichen Auftraggebers im Rahmen der Bewertung der Angebote (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 22.02.2010 - WVerg 1/10).
  • OLG Dresden, 10.08.2010 - WVerg 8/10

    Kostenentscheidung nach übereinstimmender Erledigungserklärung im Verfahren vor

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 15/10
    Aus diesem Grunde spricht einiges dafür, dass in den Fällen, in denen die Kosten der Vergabekammer aus Billigkeitsgründen nach § 128 Abs. 3 S. 3 und 5 GWB dem Antragsgegner aufzuerlegen sind, entsprechendes auch für die zweckentsprechenden Aufwendungen des Antragstellers gilt, und zwar nicht nur im Falle der Rücknahme, sondern auch der beiderseitigen Erledigung (so OLG Dresden, Beschluss vom 10.08.2010; WVerg 8/10; anders: Summa, in JurPK, Vergaberecht, § 128 Rdnrn. 31.8,9; 32.5 - 9).
  • EuGH, 23.12.2009 - C-455/08

    Kommission / Irland

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.09.2010 - Verg 15/10
    Bei der vorliegenden Fallkonstellation spielt keine Rolle, dass der Wortlaut des § 128 Abs. 3 S. 5 GWB nicht nur die vom Bundesrat angesprochene Fallkonstellation erfasst, sondern allgemein eine Billigkeitsprüfung im Falle der Erledigung ermöglicht; das kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn der Antragsteller infolge einer unzureichenden Bieterinformation (zu deren Bedeutung verweist die Vergabekammer zutreffend auf das Urteil des EuGH vom 23.12.2009 - C-455/08) einen Nachprüfungsantrag einreicht und diesen nach vollständiger Information wieder zurücknimmt, eine Fallkonstellation, die auch in § 128 Abs. 3 S. 3 GWB angesprochen wird.
  • OLG München, 08.11.2010 - Verg 20/10

    Vergabeverfahren: Umfang des Akteneinsichtsrechts; Kostentragung bei

    Das Recht auf Akteneinsicht findet dort seine Grenze, wo der Geheimnisschutz anderer Bieter dagegen steht oder der Bieter "ins Blaue" Fehler oder mögliche Verstöße rügt, in der Hoffnung, mit Hilfe von Akteneinsicht zusätzliche Informationen zur Untermauerung bloßer substanzloser Mutmaßungen zu erhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 24.08.2010, Az. Verg 15/10).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.2011 - Verg 14/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren bei Nichterreichen des

    Entgegen dem scheinbar keine Ausnahme duldenden Wortlaut des § 128 Abs. 4 S. 3 GWB gelten die Grundsätze des § 128 Abs. 3 S. 3 und 5 GWB nicht nur für die Kosten der Vergabekammer, sondern auch für die notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten (Senat, Beschlüsse vom 29.09.2010 - VII-Verg 15/10 und VII-Verg 20/10; Beschluss vom 28.01.2011 - VII-Verg 62/10).

    c) Es braucht letztlich nicht entschieden zu werden, bei welchen Fallgestaltungen dies auch dann gilt, wenn der Nachprüfungsantrag aus anderen Gründen erfolglos geblieben wäre (vgl. für eine besondere Fallkonstellation Senats, Beschluss vom 28.09.2010 - VII-Verg 15/10).

  • VK Bund, 04.07.2012 - VK 1-64/12

    Rahmenvertrag über Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BvB) nach §§ 51 und 53

    Dies ist bei der Frage, ob Verfahrenskosten im Falle der Rücknahme entgegen § 128 Abs. 3 S. 4 GWB nicht dem Antragsteller, sondern nach billigem Ermessen dem Antragsgegner aufzuerlegen sind, zu Lasten der ASt zu berücksichtigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29. September 2010, VII-Verg 15/10).
  • OLG Düsseldorf, 12.05.2011 - Verg 32/11

    Kostenentscheidung im Vergabenachprüfungsverfahren

    Allerdings hat die Vergabekammer im Ansatzpunkt zu Recht ausgeführt, dass über die Kosten des Verfahrens (einschließlich der notwendigen Aufwendungen der Verfahrensbeteiligten) nach billigem Ermessen zu entscheiden ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 29.09.2010 - VII-Verg 15/10; vom 28.01.2011 - VII-Verg 62/10; vom 11.05.2011 - VII-Verg 10/11).
  • VK Münster, 09.09.2011 - VK 10/11

    Kostentragungspflicht nach übereinstimmender Erledigungserklärung

    In den Fällen, in denen die Kosten der Vergabekammer aus Billigkeitsgründen nach § 128 Abs. 3 Satz 3 und 5 GWB dem Antragsgegner aufzuerlegen sind, spricht einiges dafür, dass entsprechendes auch für die Aufwendungen des Antragstellers gilt, und zwar nicht nur im Falle der Rücknahme, sondern auch bei der beiderseitigen Erledigungserklärung, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29.9.2010, Verg 15/10 und Verg 20/10 sowie Beschluss vom 28.1.2011, Verg 62/10.
  • VK Münster, 21.10.2011 - VK 17/11

    Anforderungen an eine eindeutige und erschöpfende Leistungsbeschreibung nach § 8

    In den Fällen, in denen die Kosten der Vergabekammer aus Billigkeitsgründen nach § 128 Abs. 3 Satz 3 und 5 GWB dem Antragsgegner aufzuerlegen sind, spricht einiges dafür, dass entsprechendes auch für die Aufwendungen des Antragstellers gilt, und zwar nicht nur im Falle der Rücknahme, sondern auch bei der beiderseitigen Erledigungserklärung, OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 29.9.2010, Verg 15/10 und Verg 20/10 sowie Beschluss vom 28.1.2011, Verg 62/10.
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